FAHRDESK

Rechtliche Informationen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · Stand: [bitte eintragen: Freigabedatum der Rechtstexte]

Angaben noch unvollständig

Folgende Pflichtangaben des Anbieters sind noch nicht eingetragen: Firmenname / Inhaberin bzw. Inhaber, Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, Telefonnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. juristisch geprüfte Nichtanwendbarkeit, zuständige Aufsichtsbehörde bzw. juristisch geprüfte Nichtanwendbarkeit, Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. juristisch geprüfte Nichtanwendbarkeit, PLZ und Ort der Aufsichtsbehörde bzw. juristisch geprüfte Nichtanwendbarkeit, Freigabedatum der Rechtstexte. Solange das so ist, sind diese Seiten von der Suchmaschinen-Indexierung ausgenommen. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter fahrdesk.de erreichbare Fahrschulverwaltungs-Software einschließlich des Fahrschülerportals und der öffentlichen Selbstanmeldung. Anbieterin ist [bitte eintragen: Firmenname / Inhaberin bzw. Inhaber] ([bitte eintragen: Rechtsform]) — die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anwendung wird fortlaufend anhand der WCAG 2.2 (Stufe AA) und der EN 301 549 entwickelt und geprüft. Umgesetzt sind unter anderem:

  • Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur; sichtbare, auf mindestens 3:1 Kontrast geprüfte Fokusmarkierungen.
  • Nachgerechnete Farbkontraste in beiden Farbschemata — für Text gilt durchgehend Stufe AA; Statusfarben haben eigene, AA-sichere Textvarianten.
  • Echte Überschriftenhierarchien und Landmarken, sodass die Navigation per Screenreader-Rotor funktioniert; Bedienelemente tragen ihre Funktion als zugänglichen Namen.
  • Umschalter und Dialoge mit korrekter Semantik (aria-pressed, Fokusfallen in Dialogen) statt rein visueller Attrappen.
  • Respektierung von prefers-reduced-motion — Animationen entfallen für Menschen, die Bewegung reduziert haben.
  • Skalierbare Schriftgrößen und Layouts, die bei 200 % Zoom und auf kleinen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen nutzbar bleiben.

Nicht oder noch nicht barrierefrei

  • Ein externes Barrierefreiheits-Audit durch eine unabhängige Stelle steht noch aus; diese Erklärung beruht auf interner Prüfung.
  • Einzelne komplexe Ansichten (Kalender-Zeitraster, Diagrammkarte) sind mit dem Screenreader erreichbar, aber noch nicht in allen Interaktionen gleichwertig bedienbar; für die betroffenen Aufgaben gibt es zugängliche Listenansichten.
  • Von Fahrschulen selbst hochgeladene Dokumente (etwa eingescannte PDF-Dateien) liegen außerhalb unseres Einflusses und sind nicht durchgehend barrierefrei.

Barrieren melden

Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie an info@fahrdesk.de und nennen Sie die betroffene Seite und die eingesetzte Hilfstechnik. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und beheben gemeldete Barrieren mit Vorrang.

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Ernst-Frey-Straße 9, 76135 Karlsruhe.